AGB REDDOXX GmbH

1.1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der REDDOXX GmbH, Neue Weilheimer Str. 14, 73230 Kirchheim (im folgenden „REDDOXX“ genannt) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners von REDDOXX (im Folgenden „Besteller“ genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, REDDOXX hat ausdrücklich und schriftlich der Geltung abweichender Bedingungen zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn REDDOXX in Kenntnis entgegenstehender oder von den eigenen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos durchführt.

1.2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

1.3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern.

2.1) An Software und Hardware sowie allen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich REDDOXX das Eigentums- und Urheberrecht vor.

2.2) Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter geltend gemacht, stellt der Besteller REDDOXX im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen frei.

3.1) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von REDDOXX schriftlich anerkannt sind. Das Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist auf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis beschränkt.

3.2) Wegen Mängeln kann der Besteller Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und nur wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt.

4.1) REDDOXX behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Teilen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Lieferbeziehung, auch der zukünftig entstehenden Verbindlichkeiten, vor. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist REDDOXX berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.

4.2) Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Teile pfleglich zu behandeln und während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes auf eigene Kosten gegen jede Form des Untergangs zum Neuwert zu versichern. REDDOXX bleibt berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers selbst zu versichern.

4.3) Kosten für Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind auch während des Eigentumsvorbehaltes von dem Besteller zu tragen, auch, wenn diese von REDDOXX durchgeführt werden.

4.4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller REDDOXX unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese Drittwiderspruchsklage erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.

5.1) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht stets, auch wenn weitere Leistungen von REDDOXX übernommen werden, spätestens mit Absendung der Ware auf den Besteller über.

5.2) Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die REDDOXX nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Abnehmer über. Auf schriftlichen Wunsch des Bestellers wird die Sendung von REDDOXX gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden auf Kosten des Bestellers versichert.

5.3) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu besorgen.

6.1) Wenn eine Ursache, die REDDOXX nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung"), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

6.2) Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann REDDOXX auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Besteller hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.

6.3) Wenn der Besteller wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung von REDDOXX vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Besteller auf Verlangen von REDDOXX innerhalb angemessener gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Besteller REDDOXX den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.

7.1) REDDOXX haftet dem Besteller stets:

a) für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,

b) nach dem Produkthaftungsgesetz und

c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die REDDOXX, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

7.2) REDDOXX haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entferntere Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als € 50.000. Die Haftung gemäß I 7.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.

7.3) Aus einer Garantieerklärung haftet REDDOXX nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß I 7.2.

7.4) Bei Verlust von Daten haftet REDDOXX nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Besteller erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von REDDOXX tritt diese Haftung nur ein, wenn der Besteller unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

7.5) Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Besteller gegen REDDOXX gilt I 7.1 bis 7.4 entsprechend.

8.1) Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, gegenüber Dritten über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Vorgänge, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, absolutes Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

8.2) Sämtliche wechselseitig ausgetauschten Geschäftsunterlagen sind sorgfältig in den eigenen Geschäftsräumen zu verwahren und vor Einsichtnahme Unbefugter zu schützen.

9.1) Sämtliche Ansprüche des Bestellers aus dem Vertragsverhältnis gegen REDDOXX sind nicht abtretbar.

10.1) Der Besteller darf die REDDOXX Produkte nur bestimmungsgemäß verwenden und muss dafür sorgen, dass die REDDOXX Produkte nur an mit den Produktgefahren und -risiken vertraute Personen weiterveräußert wird.

10.2) Der Besteller ist verpflichtet, bei Verwendung der REDDOXX Produkte als Grundstoff und Teilprodukt von eigenen Produkten beim Inverkehrbringen des Endprodukts seiner Warnpflicht auch im Hinblick auf die von REDDOXX gelieferte Ware nachzukommen. Im Innenverhältnis stellt der Besteller REDDOXX von der Geltendmachung von Ansprüchen bei Verletzung dieser Obliegenheit auf erstes Anfordern frei.

11.1) Erfüllungsort ist DE-73230 Kirchheim.

11.2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Kircheim. REDDOXX ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an dem Sitz einer Niederlassung des Bestellers zu verklagen.

11.3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.4) Der Besteller wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Besteller anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Besteller wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.

1.1) Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der REDDOXX Produkte sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen.

1.2) Die REDDOXX Produkte werden einschließlich einer Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) und der Installationsanleitung geliefert. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung können dem Besteller auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

1.3) Die REDDOXX Produkte werden vom Besteller installiert.

2.1) REDDOXX räumt dem Besteller mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung das Recht ein, die REDDOXX Produkte in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Besteller nur zum Einsatz der REDDOXX Produkte an einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz für interne Zwecke des Bestellers. Eine erweiterte Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts.

2.2) Der Besteller darf die Software der REDDOXX Produkte nur kopieren, soweit dies für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software dürfen nicht verändert oder gelöscht werden.

2.3) REDDOXX ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der REDDOXX Produkte auf einer Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

2.4) Das Eigentum an überlassenen Vervielfältigungsstücken bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Zuvor sind Einsatzrechte stets nur vorläufig und durch REDDOXX frei widerruflich eingeräumt.

2.5) REDDOXX kann das Einsatzrecht des Bestellers widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. REDDOXX hat dem Besteller vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann REDDOXX den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Besteller hat REDDOXX die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen.

3.1) Der Besteller benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Dieser kann und wird für den Besteller verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Ansprechpartner steht REDDOXX für notwendige Informationen zur Verfügung.

3.2) Der Besteller sorgt dafür, dass spätestens im Zeitpunkt der Lieferung fachkundiges Personal für den Einsatz der REDDOXX Produkte zur Verfügung steht.

3.3) Der Besteller wird REDDOXX unverzüglich über Änderungen des Einsatzumfeldes unterrichten.

3.4) Der Besteller hat Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels.

3.5) Der Besteller hat REDDOXX soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von REDDOXX Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

3.6) Der Besteller erkennt an, dass die REDDOXX Produkte samt der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen - auch in künftigen Versionen - urheberrechtlich geschützt sind. Insbesondere Quellprogramme sind Betriebsgeheimnisse von REDDOXX. Der Besteller trifft zeitlich unbegrenzte Vorsorge, dass Quellprogramme ohne Zustimmung von REDDOXX Dritten nicht zugänglich werden.

3.7) Der Besteller darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung Vorschub leisten könnte. Insbesondere darf er nicht versuchen, die Programme zu dekompilieren. Der Besteller wird REDDOXX unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff droht oder erfolgt ist.

4.1) Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen von REDDOXX von der vertragsgemäßen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Besteller nachweisbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Besteller oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt I 7 ergänzend.

4.2) Ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt, gleiches gilt bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Bestellers, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

4.3) Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Bestellers durch REDDOXX führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.

4.4) Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.

4.5) Der Besteller hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Besteller nachweisbar sind. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere II 3.4.

4.6) Stehen dem Besteller Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl von REDDOXX entweder Nachbesserung oder die Lieferung einer Ersatzsoftware. Die Interessen des Bestellers werden bei einer Wahl angemessen berücksichtigt.

4.7) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Besteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Der Besteller übt ein ihm zustehendes Wahlrecht für Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen.

4.8) REDDOXX kann Vergütung ihres Aufwands verlangen, soweit:

a) sie aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Besteller konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder

b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Besteller als Mangel nachweisbar ist, oder

c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Bestellers (siehe auch II 3) anfällt.

5.1) Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet REDDOXX nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird.

5.2) REDDOXX haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung.

5.3) Macht ein Dritter gegenüber dem Besteller geltend, dass eine Leistung von REDDOXX seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Besteller unverzüglich REDDOXX. REDDOXX und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren.

5.4) Werden durch eine Leistung von REDDOXX Rechte Dritter verletzt, wird REDDOXX nach eigener Wahl und auf eigene Kosten:

a) dem Besteller das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder

b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder

c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Besteller geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn REDDOXX keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Bestellers werden dabei angemessen berücksichtigt.

6.1) Der Kaufpreis ist sofort fällig.

6.2) REDDOXX räumt dem Besteller eine Zahlungsfrist von 2 Wochen ab Lieferung der REDDOXX Produkte ein.

7.1) Der Besteller wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine von ihm fehlerhaft veranlasste Konfiguration, Klassifizierung und Administrierung der REDDOXX Produkte zu Fehlfunktionen führen kann. Die Konfiguration, Klassifizierung und Administrierung liegt allein im Verantwortungsbereich des Bestellers.

1.1) REDDOXX erbringt die nachfolgend vereinbarten Pflegeleistungen nur für die jeweils aktuelle Version der REDDOXX Produkte gegen die vereinbarte Vergütung.

1.2) REDDOXX erbringt folgende Pflegeleistungen:

1.2.1) Störungsmanagement: REDDOXX wird Störungsmeldungen des Bestellers entgegen nehmen, den vereinbarten Störungskategorien zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen. Das Störungsmanagement umfasst keine Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der REDDOXX Produkte in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der REDDOXX Produkte durch den Besteller oder Dritten stehen.

1.2.2) Annahme von Störungsmeldungen des Bestellers: REDDOXX wird während ihrer üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Bestellers entgegen nehmen und jeweils mit einer Kennung versehen. Auf Anforderung des Bestellers bestätigt ihm REDDOXX den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.

1.2.3) Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung: Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird REDDOXX kurzfristig anhand der vom Besteller mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der REDDOXX Produkte dar, teilt REDDOXX dies dem Besteller unverzüglich mit. Sonst wird REDDOXX entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen. REDDOXX wird dem Besteller bei ihm vorliegenden Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der REDDOXX Produkte, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der REDDOXX Produkte, unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Besteller wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und REDDOXX bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.

1.2.4) Überlassung neuer Versionen: REDDOXX stellt dem Besteller die Neuen Versionen der REDDOXX Produkte zur Verfügung, um diese auf dem aktuellen Stand zu halten und Störungen vorzubeugen. Die Neuen Versionen werden auf das System des Bestellers aufgespielt und von dort durch den Besteller selbst installiert.

1.2.5) REDDOXX überlässt dem Besteller dazu Updates der REDDOXX Produkte mit technischen Modifikationen und Verbesserungen sowie kleineren funktionalen Erweiterungen und Verbesserungen. Weiterhin überlässt REDDOXX dem Besteller dazu Patches mit Korrekturen zu den REDDOXX Produkten und sonstige Umgehungsmaßnahmen für mögliche Störungen. Diese neuen Stände der REDDOXX Produkte werden zusammen als „Neue Versionen“ bezeichnet. Nicht Gegenstand der Pflegeleistungen ist die Überlassung von Upgrades mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen oder von neuen Produkten oder Verpflichtungen zur Weiterentwicklung der REDDOXX Produkte, außer anderes ist ausdrücklich vereinbart.

1.2.6) Der Besteller wird Neue Versionen unverzüglich untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen, wofür § 377 HGB entsprechend gilt. Soweit REDDOXX dem Besteller eine Neue Version zur Verfügung gestellt hat, pflegt er auch die Vorversion noch für eine angemessene Übergangsfrist, die in der Regel drei Monate nicht überschreitet, weiter. Wegen der Neuen Versionen hat der Besteller Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Besteller nachweisbar sind.

1.2.7) Ansprechstelle (Hotline): REDDOXX richtet eine Ansprechstelle für den Besteller ein (Hotline). Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Bestellers im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der REDDOXX Produkte sowie einzelnen funktionalen Aspekten. Von der Hotline werden keine Leistungen erbracht, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der REDDOXX Produkte in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der REDDOXX Produkte durch den Besteller oder Dritten stehen. Die Hotline steht Montags bis Freitags von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr außerhalb der gesetzlichen Feiertage zur Befragung zur Verfügung. Für die Einordnung der gesetzlichen Feiertage ist der Firmensitz von REDDOXX ausschlaggebend .Der Besteller benennt gegenüber REDDOXX nur fachlich und technisch entsprechend qualifiziertes Personal, das intern beim Besteller mit der Bearbeitung von Anfragen der Anwender der REDDOXX Produkte betraut ist. Nur dieses REDDOXX benannte Personal wird Anfragen an die Hotline richten und dabei von REDDOXX gestellte Formulare verwenden. Die Hotline nimmt solche Anfragen per E-Mail, Telefax und Telefon während der üblichen Geschäftszeiten von REDDOXX entgegen. Die Hotline wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten. Die Hotline kann zur Beantwortung auf dem Besteller vorliegende Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für die REDDOXX Produkte verweisen. Soweit eine Beantwortung durch die Hotline nicht oder nicht zeitnah möglich ist, wird REDDOXX die Anfrage zur Bearbeitung weiterleiten, insbesondere Anfragen zu nicht von ihm gelieferter Hard- oder Software. Weitergehende Leistungen der Hotline, etwa andere Ansprechzeiten und -fristen sowie Rufbereitschaften oder Einsätze von REDDOXX vor Ort beim Besteller sind vorab ausdrücklich zu vereinbaren.

1.2.8) Zusätzliche Leistungen: Über die Ziffern 1.2.1 bis 1.2.5 hinausgehende Leistungen sind nach diesem Vertrag nicht geschuldet, bedürfen gesonderter Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

1.2.9) Austausch der REDDOXX Appliance: Bei einem Austausch einer REDDOXX Appliance ist der Besteller dafür verantwortlich, dass sich keine vertraulichen Informationen in den Speichern der REDDOXX Appliance befinden. Auch sorgt der Besteller dafür, dass während des Austausches ein sicherer und ordnungsgemäßer Zugang von elektronischen Nachrichten erfolgt.

2.1) Es gelten ferner die Bedingungen entsprechend der Leistungsbeschreibung REDDOXX Software Subscription als vereinbart.

1.1) REDDOXX stellt eine Internetseite zur Bestätigung erwünschter Mails zur Verfügung. Über diese Internetseite kann der Besteller unter anderem die Lizenzen der REDDOXX Produkte verwalten.

1.2) REDDOXX erbringt die unter V 1.1 genannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalenderjahr entfallenden Zeit.

2.1) Für den Zugriff auf die für den Betrieb der REDDOXX Produkte notwendigen Internetseiten erhält der Besteller ein veränderbares Passwort. Der Besteller hat mit seinem Passwort die Möglichkeit, die Lizenzen der REDDOXX Produkte zu verwalten und trägt die alleinige Verantwortung für die vorgenommenen Veränderungen.

2.1) Der Besteller ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal monatlich zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben und eine Ziffer enthalten. Der Besteller darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf die für den Betrieb der REDDOXX Produkte notwendigen Internetseiten zum Schutz vor Missbräuchen gesperrt. Der Besteller wird hierüber informiert. Er erhält dann von REDDOXX ein neues Passwort zugeteilt.

3.1) REDDOXX kann eine Zugangssperre verhängen, wenn der Besteller mit Zahlungen in Verzug ist oder die REDDOXX Produkte entgegen den vertraglichen Regelungen nutzt. REDDOXX kann darüber hinaus eine Zugangssperre verhängen, wenn der Besteller bei der Nutzung der REDDOXX Produkte oder durch die Veröffentlichung auf Internetseiten gegen Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstößt. Dies gilt beispielsweise für die Veröffentlichungen pornografischer oder verfassungsfeindlicher Inhalte. Der Besteller hat REDDOXX von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten freizustellen.

4.1) Für die Konfiguration ist der Besteller verantwortlich. Fehlfunktionen, die sich aus einer fehlerhaften oder unvollständigen Konfiguration ergeben, sind nicht von REDDOXX zu vertreten.

5.1) REDDOXX ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen, um das Erbringen der Leistungen von REDDOXX zu gewährleisten, so wird REDDOXX dem Besteller diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Besteller wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Besteller nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Technik rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat REDDOXX das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

6.1) Der Besteller wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von REDDOXX nicht gefährden. Der Besteller stellt REDDOXX von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.

6.2) Gefährden oder beeinträchtigen vom Besteller installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von REDDOXX, so kann REDDOXX diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist REDDOXX auch berechtigt, die Anbindung an den Internetseiten zu unterbrechen. REDDOXX wird den Besteller über diese Maßnahme unverzüglich informieren.