1) Bestandteil dieser Bedingungen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der REDDOXX GmbH (nachfolgend REDDOXX genannt). Fremde Bedingungen gelten nur soweit sie den AGB der REDDOXX und diesen Bedingungen für die Erbringung von Supportleistungen entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies schriftlich durch REDDOXX bestätigt wurde. REDDOXX ist jederzeit berechtigt, die Bedingungen für die Erbringung von Supportleistungen zu ändern und zu ergänzen.
2) REDDOXX erbringt gegenüber dem Lizenznehmer ausschließlich Support für die lizensierten REDDOXX Produkte unter Voraussetzung einer gültigen Software-Subscription.
3) Für die jeweilige Aufgabe bringt REDDOXX nur Mitarbeiter zum Einsatz, die ausreichend geeignet sind. Der Einsatz von Ersatzpersonen wird nach Ermessen von REDDOXX vorher mit dem Lizenznehmer abgestimmt.
1) Um eine zügige Bearbeitung der Supportanfrage gewährleisten zu können, hat der Lizenznehmer, je nach Art und Umfang des Problems, für einen direkten Zugriff auf REDDOXX Appliance zu sorgen.
2) Der indirekte Zugriff erfolgt ausschließlich über das Internet per SSH. REDDOXX stellt dafür ein integriertes Remote-Support Werkzeug zur Verfügung, das vom Lizenznehmer für die Zeit des Remote-Zugriffs aktiviert wird. Der Lizenznehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen das Remote-Support Werkzeug nach Beendigung des Remote-Zugriffs zu beenden.
(Warnung) Das aktivierte Remote-Support Werkzeug bleibt auch nach einem Reboot der REDDOXX Appliance aktiv.
3) Der Lizenznehmer benennt einen verantwortlichen Mitarbeiter, der REDDOXX als Ansprechpartner in allen Fragen der jeweiligen Aufgabe zur Verfügung steht.
4) Im Falle der Erbringung der Supportleistung beim Lizenznehmer vor Ort hat der Lizenznehmer für die bei ihm tätigen Mitarbeiter der REDDOXX geeignete Räume zur Verfügung zu stellen, in denen auch Unterlagen, Dokumentationen und Datenträger gelagert werden können. des Weiteren hat er die Tätigkeit von REDDOXX in jeder Auftragsphase zu unterstützen.
5) Der Lizenznehmer wird weiter bei Bedarf REDDOXX alle erforderlichen Arbeitsmittel ausreichend zur Verfügung stellen, den Mitarbeitern von REDDOXX jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschaffen und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgen und im Falle von Programmierarbeiten Rechnerzeiten, Testdaten und Datenerfassungskapazitäten rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen.
6) Für die Erbringung der Supportleistung eventuell erforderliche Rechenzeit stellt der Lizenznehmer der REDDOXX nach Absprache zur Verfügung.
1) Eine Supportanfrage ist jedwede Anfrage, die vom Lizenznehmer und/oder seinen Beauftragten an REDDOXX in Bezug auf die unterstützten Produkte gestellt wird und die Lösung eines Problems herbeiführen soll. Dabei ist es unerheblich, ob durch die Bearbeitung der Supportanfrage die Lösung eines Problems herbeigeführt werden kann, der Lizenznehmer eine Investition aufgrund einer Beratung und/oder Planung durch REDDOXX zu tätigen hat oder eine Planung oder Beratung das vom Lizenznehmer gewünschte Ergebnis verfehlt.
2) Der Lizenznehmer hat im Zweifelsfall immer die Beweispflicht über den Eingang der Supportanfrage bei REDDOXX.
3) Supportanfragen, die den Status eines Rechtsberaters, Steuerberaters, Rechtsbeistandes oder sonstigen standesabhängigen Titels betreffen und/oder erfordern, werden nicht bearbeitet und gelten nicht als Supportanfrage.
4) Eine Supportanfrage ist immer schriftlich zu formulieren und muss folgende Bestandteile aufweisen:
a) Softwareseriennummer der REDDOXX Appliance
b) genaue Problembeschreibung (evtl. nebst Dokumentation oder sonstiger Informationen)
5) Die Dauer der Bearbeitung einer Supportanfrage kann im Vorfeld nicht bestimmt werden. Es besteht somit kein Rechtsanspruch auf eine mit der Supportanfrage verbundene Problemlösung innerhalb eines vom Lizenznehmer zeitlich definierten Rahmens.
1) Unter dem Begriff „Reaktionszeit“ wird der Zeitraum verstanden, in dem mit der Bearbeitung einer Supportanfrage nach deren Eingang bei REDDOXX, unter Berücksichtigung der regelmäßigen Arbeitszeit begonnen wird.
2) Soweit nicht anderweitig vertraglich zugesichert, gilt eine Reaktionszeit von 48 Stunden für kostenpflichtige Supportanfragen als vereinbart. Die Reaktionszeit gilt als erfüllt, sobald der Lizenznehmer eine E-Mail von REDDOXX erhalten hat, in der entweder der Eingang der Supportanfrage bestätigt wird oder bereits Lösungsansätze zu dem in der Supportanfrage geschilderten Problem enthalten sind.
3) Der Lizenznehmer hat im Zweifelsfall immer die Beweispflicht über die Nichteinhaltung der garantierten Reaktionszeit durch REDDOXX.
1) Die Supportanfrage des Lizenznehmers wird nach der Eingangsreihenfolge (first in, first serve) bearbeitet
2) Ein rechtlicher Anspruch auf Problemlösung innerhalb eines vom Lizenznehmer vorgegebenen Zeitrahmens besteht nicht.
1) REDDOXX gewährleistet, dass die Supportleistungen im Wesentlichen wie in diesen Bedingungen beschrieben, erbracht werden. Jede darüber hinausgehende Gewährleistung, insbesondere hinsichtlich der Geeignetheit der Leistung für einen bestimmten Zweck, wird ausgeschlossen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Erbringung von Supportleistungen von der kontinuierlichen Verfügbarkeit von Kommunikationseinrichtungen abhängt und dass REDDOXX eine solche Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann. REDDOXX kann ferner nicht die Funktionstüchtigkeit etwaiger Softwarewerkzeuge, die der Lizenznehmer bei der Anforderung von Supportleistungen benutzt, gewährleisten.
2) Hat der Lizenznehmer bei Beauftragung fahrlässig, grob fahrlässig, wissentlich oder unwissentlich unwahre Angaben zu Art und Umfang der auftragsgegenständlichen Materie gemacht, ist REDDOXX von jedweder Gewährleistung befreit.
3) Der Lizenznehmer hat selbst geeignete Vorsichtsmaßnahmen gegen Schäden in seinem Betrieb zu treffen, die durch Unterbrechungen oder Fehler in Kommunikationseinrichtungen einschließlich der dazugehörigen Kommunikationssoftware eintreten können. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, vor Beginn der Supportleistungen durch REDDOXX und insbesondere vor einer Übertragung seiner Dateien, Daten und Programme an REDDOXX von diesen Sicherungskopien zu erstellen, soweit ihm dies technisch noch möglich ist.
4) REDDOXX haftet für keinerlei Schäden, die verursacht werden durch
a) eine anfragenbedingte, angestrebte Lösung
b) defekte Hard und/oder Software
c) unsachgemäße Umsetzung der angestrebten Lösung
d) Bedienungsfehler
e) Sabotage
f) Höhere Gewalt – Zu höherer Gewalt in diesem Sinne zählen auch:
•Nichtverfügbarkeit elektrischer Energie bei dem Vertragsgeber oder Vertragsnehmer
•Nichtverfügbarkeit von Kommunikationseinrichtungen
•grobe Fahrlässigkeit des Lizenznehmers
5) REDDOXX haftet des Weiteren nicht
a) für den Verlust von Daten auf Seiten des Lizenznehmers.
b) für, durch erfolgte Beratung oder Aufmerksammachung unterlassene Einbindung von Sicherheitskonzepten, entstandene Schäden, gleich welcher Art.
6) Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers verjähren grundsätzlich innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Zugang der Schadenersatzanspruchgeltendmachung.
1) Soweit Schutzrechte jeder möglichen Art im Rahmen der Supportleistung entstehen, stehen sie dann REDDOXX zu, wenn sie ausschließlich durch die Tätigkeit von Mitarbeitern der REDDOXX begründet wurden. Dem Lizenznehmer steht insoweit ein unentgeltliches und nicht ausschließliches, auf Dritte übertragbares Recht auf Nutzung zu.
2) Vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Supportleistung von einer Partei der anderen übergeben werden, sind eindeutig als vertraulich zu bezeichnen. Die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz sind zu beachten. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Bereiches der Vertragsparteien bleibt ausgeschlossen. REDDOXX ist es ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Vertragsnehmers nicht gestattet, vertrauliche Informationen ganz oder teilweise, gleich in welcher Art, zu kopieren. Nach Beendigung einer jeweiligen Supportanfrage ist REDDOXX verpflichtet, die erhaltenen Unterlagen vertraulicher Informationen der anderen Vertragspartei zurückzugeben, es sei denn, diese verzichtet ausdrücklich darauf.
1) Über diese Bedingungen werden sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien geregelt.
2) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit zulässig vereinbar, der Geschäftssitz von REDDOXX. Anzuwenden ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3) Sollten einzelne Bestimmungen der Bedingungen rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.